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Umzugskosten vom Jobcenter: was Bürgergeld-Empfänger wissen müssen

Beim Bürgergeld, dem früheren Hartz 4, übernimmt das Jobcenter Umzug und Umzugskosten in der Regel dann, wenn der Umzug notwendig ist und Sie sich die Zusicherung vorher schriftlich geben lassen. Zwei Dinge entscheiden darüber: ein anerkannter Grund und die Genehmigung, bevor der erste Karton gepackt wird. Genau das erklären die folgenden Abschnitte im Detail.

Diese Gründe erkennt das Jobcenter meist an

Das Jobcenter zahlt nicht jeden Wunschumzug, sondern prüft, ob ein triftiger Grund vorliegt. Als notwendig werden häufig anerkannt:

  • Die bisherige Wohnung ist zu teuer und das Amt fordert zur Kostensenkung auf.
  • Die Wohnung ist zu groß oder zu klein geworden, etwa nach einer Trennung oder Geburt.
  • Ein Arbeitsplatz an einem anderen Ort erfordert den Wechsel.
  • Gesundheitliche Einschränkungen erfordern einen barrierearmen Umzug.
  • Die bisherige Wohnsituation ist inzwischen unzumutbar.

Ob ein Grund im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet Ihr Jobcenter. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Sachbearbeitung, bevor Sie feste Zusagen an einen Vermieter machen.

Angemessenheit: Miete und Wohnungsgröße

Auch bei einem berechtigten Umzug schaut das Jobcenter auf die neue Wohnung. Sie muss angemessen sein, also innerhalb der örtlichen Obergrenzen für Miete und Quadratmeter liegen. Diese Werte unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und richten sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Liegt die neue Wohnung darüber, kann es sein, dass nur ein Teil der Miete übernommen wird.

Fragen Sie deshalb vor der Wohnungssuche nach den aktuellen Richtwerten für Ihren Wohnort. So vermeiden Sie, dass Sie eine Wohnung anmieten, deren Kosten am Ende nicht voll getragen werden.

Zusicherung immer vor dem Umzug einholen

Der wichtigste Satz zuerst: Holen Sie die schriftliche Zusicherung ein, bevor Sie umziehen. Reichen Sie den Antrag mitsamt Begründung und in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen ein und warten Sie die Entscheidung ab. Erst wenn das Jobcenter grünes Licht gibt, sind Umzugskosten, teils auch Kaution und Genossenschaftsanteile, auf der sicheren Seite.

Den konkreten Ablauf des Antrags samt benötigter Unterlagen finden Sie Schritt für Schritt aufbereitet auf der Seite Umzug beim Jobcenter beantragen.

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter

Für den Antrag verlangt das Amt meist mehrere schriftliche Angebote. Wir erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag mit Festpreis, den Sie direkt einreichen können. Als grobe Einordnung: 250 € kostet bei uns ein Umzug mit zwei Mann und LKW, 390 € mit drei Mann, und innerhalb Berlins beginnt ein Umzug je nach Wohnungsgröße bei einem Zimmer ab 471 €. Der genaue Festpreis steht nach einer kostenlosen Besichtigung fest. Alle Zahlen finden Sie in unserer Preisübersicht, und wie sich die Summe zusammensetzt, erklären wir unter Was kostet ein Umzug.

Für kleinere Haushalte reicht oft ein Kleinumzug, bei größeren Wohnungen übernehmen wir den kompletten Privatumzug von der Verpackung bis zum Aufbau. Wer nur kräftige Hände braucht, findet auch reine Umzugshelfer bei uns.

Häufige Fragen zum Hartz 4 Umzug

Übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld die Umzugskosten?

In der Regel ja, wenn der Umzug notwendig ist und Sie sich die Zusicherung vorher schriftlich holen. Als notwendig zählen etwa eine mittlerweile zu teure oder zu grosse Wohnung, ein neuer Job an anderem Ort, eine Trennung oder gesundheitliche Gründe. Ohne vorherige Zusicherung bleiben Sie leicht auf den Kosten sitzen, deshalb sollten Sie den Antrag immer vor dem Umzug stellen und die Antwort abwarten.

Was bedeutet Angemessenheit der Miete?

Jede Kommune legt Obergrenzen für Miete und Wohnungsgröße fest, die zum Haushalt passen. Liegt Ihre neue Wohnung innerhalb dieser Grenzen, gilt sie als angemessen und die Kosten der Unterkunft werden übernommen. Fragen Sie beim Jobcenter nach den aktuellen Richtwerten für Ihre Stadt, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung umziehe?

Dann trägt das Jobcenter die Umzugskosten oft nicht, und auch eine höhere Miete wird unter Umständen nur bis zur alten Höhe anerkannt. Ausnahmen gibt es bei echten Notlagen. Sicherer fahren Sie, wenn Sie erst die schriftliche Zusicherung einholen und danach den Termin machen.

Liefern Sie einen Kostenvoranschlag fürs Amt?

Ja, kostenlos. Nach einer kostenlosen Besichtigung stellen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis aus, den Sie ohne Umweg beim Amt einreichen. Melden Sie sich telefonisch unter 030 754367328 oder über unser Online-Formular.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihr Jobcenter.

Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern

Wir stellen Ihnen kostenlos einen schriftlichen Festpreis aus, den Sie beim Jobcenter einreichen können. Sagen Sie uns kurz, wohin es geht, den Rest übernehmen wir.

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