Umzugskosten von der Steuer absetzen
Umzugskosten lassen sich in der Regel von der Steuer absetzen. Bei einem beruflich veranlassten Umzug als Werbungskosten, bei einem privaten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine ordentliche Rechnung, die Sie per Überweisung bezahlen. Diese Seite zeigt, welcher Weg für Sie passt und was auf die Rechnung gehört.
Beruflich oder privat: der entscheidende Unterschied
Wie Sie Umzugskosten steuerlich geltend machen, hängt vor allem am Anlass des Umzugs. Deshalb lohnt es sich, zuerst diese Frage zu klären.
Beruflicher Umzug
Ziehen Sie wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder eines deutlich kürzeren Arbeitswegs um, gelten die Kosten als Werbungskosten. Neben den Speditionskosten sind viele Nebenkosten oft über eine Umzugskostenpauschale abgedeckt, deren aktuelle Höhe Sie beim Finanzamt erfragen.
Privater Umzug
Bei einem privaten Umzug erkennt das Finanzamt in der Regel die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach dem passenden Steuerparagrafen an. Ein anteiliger Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Das gehört auf die Rechnung
Ob beruflich oder privat: Ohne saubere Belege erkennt das Finanzamt nichts an. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Eine ordentliche Rechnung der Umzugsfirma mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Für den privaten Umzug getrennt ausgewiesene Arbeits- und Fahrtkosten, denn nur diese zählen als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Zahlung per Überweisung, nicht bar. Barzahlungen werden bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der Regel nicht anerkannt.
- Aufbewahrung von Rechnung und Kontoauszug als Nachweis.
Wir stellen Ihnen eine passende Rechnung aus, bei der die relevanten Posten klar erkennbar sind. So haben Sie für die Steuererklärung alles beisammen.
Festpreis mit ordentlicher Rechnung
Bei uns ziehen Sie zum Festpreis um und bekommen eine nachvollziehbare Rechnung dazu. Zur Orientierung: Ein Umzug mit zwei Mann und LKW startet bei 250 €, mit drei Mann bei 390 €, mit vier Mann bei 700 €. Ein Umzug innerhalb Berlins liegt je nach Wohnungsgröße bei einem Zimmer ab 471 €. Der genaue Festpreis steht nach einer kostenlosen Besichtigung fest, alle Zahlen finden Sie in der Preisübersicht. Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklären wir unter Was kostet ein Umzug.
Ob großer Privatumzug oder kompakter Kleinumzug: Sie bekommen die passende Rechnung für Ihre Steuererklärung. Beziehen Sie Bürgergeld, ist die Seite Hartz 4 Umzug für Sie interessant.
Häufige Fragen zum Steuerabzug
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
In der Regel ja. Bei einem beruflich veranlassten Umzug lassen sich die Kosten als Werbungskosten absetzen. Bei einem privaten Umzug können Sie die Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. In beiden Fällen brauchen Sie eine ordentliche Rechnung und sollten diese per Überweisung bezahlen. Die Details für Ihren Fall klären Sie am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Was zählt als beruflich veranlasster Umzug?
Zum Beispiel ein neuer Arbeitsplatz, eine Versetzung oder ein deutlich kürzerer Arbeitsweg. Auch der erste Umzug für einen Job kann zählen. Bei beruflichem Anlass sind neben den Speditionskosten oft weitere Posten über eine Umzugskostenpauschale abgedeckt. Wie hoch diese aktuell ist, erfragen Sie beim Finanzamt oder Steuerberater.
Wie funktioniert der Abzug beim privaten Umzug?
Bei einem privaten Umzug erkennt das Finanzamt in der Regel die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistung an, ein anteiliger Betrag der Rechnung wird direkt von der Steuer abgezogen. Reine Materialkosten zählen dabei meist nicht. Wichtig sind eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und die Zahlung per Überweisung.
Bekomme ich von Ihnen eine passende Rechnung?
Ja. Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und, wo sinnvoll, getrennt aufgeführten Arbeits- und Materialkosten. So haben Sie alles in der Hand, was das Finanzamt sehen möchte. Fragen Sie einfach unter 030 754367328 nach.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall absetzbar ist, klären Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Umzug zum Festpreis anfragen
Wir ziehen Sie zum Festpreis um und liefern die passende Rechnung fürs Finanzamt gleich mit. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.
Büro Mo-Fr 9-18 Uhr · Anfragen 24 h online · [email protected]